Taxi  Hennermann KG

Immer... egal wohin!

Taxi Hennermann KG

Immer... egal wohin!

(0 93 31) 23 25     

(0 93 32) 59 02 06 

(0 93 34) 9 71 00   

(0 98 42) 95 32 10 

Ochsenfurt

Marktbreit

Giebelstadt

Uffenheim

IMPRESSUM


Angaben gem. Telemediengesetz TMG § 5

Jörg und Frank Hennermann
Taxi Hennermann KG
Tückelhäuserstr. 40 E
97199 Ochsenfurt
Tel. 0 93 31 / 23 25
Fax 0 93 31 / 80 48 16

Verwaltung und Dispo:

Von-Richthofen-Str. 3, 

97232 Giebelstadt

e-mail: 
info@taxi-hennermann.de
web: 
www.taxi-hennermann.de

Handelsregister Eintrag unter Abt. A Nr 4578
UStID 257/178/005009723

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Urheberrecht

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Quellenangaben: anwalt.de


AGB für Firma Taxi Hennermann KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
Personenbeförderungsleistungen

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
kommt zwischen dem Kunden und

Inhaber

Jörg Hennermann

Taxi Hennermann KG Ochsenfurt
Tückelhäuser Str. 40E

97199 Ochsenfurt

Telefon: 09331-2325
E-Mail: info@taxi-hennermann.de
Homepage:

https://taxi-hennermann.de




Allgemeines

1.1 Für die von uns angebotenen Beförderungsleistungen im
Bereich der Personenbeförderung gelten gegenüber den jeweiligen
Kunden/Fahrgästen die nachfolgenden AGB. Änderungen der AGB bleiben
vorbehalten. Die AGB geltend soweit nicht anders geregelt sowohl gegenüber
Verbrauchern als auch Unternehmen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

1.2 Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet
veröffentlicht, ist in unseren Geschäftsräumen deutlich sichtbar ausgehängt
sowie in unseren Fahrzeugen zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum
Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen
sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich akzeptiert haben. Bei Fahrten ins
Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen
Ausweispapieren zu sein.


Vertragsabschluss
und Rücktritt vom Vertrag


2.1 Es besteht die Möglichkeit unverbindliche Anfragen oder
rechtsverbindliche Bestellungen für Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per
Fax, schriftlich oder online (per E-Mail oder im Wegen eines Online-Formular
auf der Internetseite „https://taxi-hennermann.de") an uns zu übermitteln.

2.2 Auf eine Anfrage erteilen wir ein unverbindliches
Angebot, auf dessen Basis der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung abgeben
kann.

2.3 Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch in jedem Fall
nur, wenn wir entweder eine rechtsverbindliche Bestellung schriftlich oder per
E-Mail bestätigen oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die
Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder
Schreibfehlers erfolgt sein, behalten wir uns die Anfechtung der entsprechenden
Willenserklärung vor.

2.4 Für Terminfahrten (z.B. zu und von Flughäfen und
Bahnhöfen) kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Fahrplanänderungen
sind durch den Kunden so rechtzeitig mitzuteilen, dass zwischen den Parteien
gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit ausdrücklich vereinbart werden kann.
Insbesondere ist eine ausdrückliche Bestätigung durch uns für eine Änderung der
Fahrzeiten erforderlich. Anderenfalls haftet der Kunde für die entstehenden
Schäden selbst.

2.5 Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine
bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge
beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, die genauen Flugdaten,
insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die
Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt uns
die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für uns zumutbar und
möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.

Preise

3.1 Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders
angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatz-/Mehrwertsteuer in
gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher
Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Maut etc.).

3.2 Für Taxi-Leistungen im Pflichtfahrgebiet (Landkreis
Würzburg/Kitzingen/Neustadt an der Aisch ) gelten die gesetzlichen Entgeltvorgaben.

3.3 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen.
Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist das Unternehmen
berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den
Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und
Auslieferung um mehr als 10 % übersteigt.


Beförderung von Personen



4.1 Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass
die Sicherheit des Fahrzeugs und seiner Insassen (Fahrer, Fahrgäste) sowie
sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die
Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die
Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher
minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße
Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder
ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die
Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie
begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der
Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie
begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.



4.2 Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist dem
Unternehmen freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche,
insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der
Bestellung hinzuweisen.



4.3 Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu
Grunde zulegende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit
dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei
Sammelfahrten ist uns die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.



4.4 Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte
Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn
wir durch unseren Fahrer natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und
Sicherung behilflich sind. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder
Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrzeuginsassen oder
dem Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der
Beförderung ausgeschlossen werden.



4.5 Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen
befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder
Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des
Unternehmens untersagt.







Fälligkeit
und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht



5.1 Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist nach Erbringung
fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für
die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Kreditkarten, Girokarten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.



5.2 Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen
spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung
zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.



5.3 Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den
Betrag unbeschränkt verfügen können. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst
nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.



5.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz
und gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem
Basiszinssatz zu fordern. Falls dem Unternehmen nachweisbar ein höherer
Verzugsschaden entstanden ist, kann es auch diesen geltend zu machen (§ 288
Abs. 3 BGB).



5.5 Uns steht wegen unserer Forderung(en) aus Beförderungen
ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in unseren
Besitz gelangten Gegenständen zu. Ist der Kunde Unternehmer können wir das
Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen mit dem Kunden verwerten. Wir sind berechtigt ein
Pfandrecht im Wege des freihändigen Verkaufs zu verwerten.



Gewährleistung,
Haftung und Haftungsbeschränkung



6.1 Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck,
Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen, hierzu gehört insbesondere das Auftreten von
Lackschäden/Kratzern während des Transports. Solche Schäden können auch bei sachgemäßer
Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher als
natürlicher Verschleiß zu betrachten.



6.2 Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des
Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor
Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch das Unternehmen
gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).



6.3 Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich
Beschädigungen von Transportgut sind uns, soweit der Kunde Unternehmer ist,
unverzüglich nach den Kenntnisnahmen durch den Kunden/Fahrgast dem Unternehmen
zur Kenntnis zu bringen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften
zur Gewährleistung.



6.4 Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper-
oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder
Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch das
Unternehmen gestattet wurde.



6.5 Das Unternehmen haftet für Schäden, die dem Kunden durch
unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn das
Unternehmen oder seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen diese Schäden im Sinne
eines Verschuldens zu vertreten haben. Dies setzt insbesondere voraus, dass



(1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der
Ankunftszeit zwischen dem Unternehmen und dem Kunden rechtzeitig zuvor
ausdrücklich vereinbart wurde und



(2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen,
technische Defekte, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die
nicht in unserer Verantwortungssphäre liegen und nicht vorhersehbar waren. Das
gilt insbesondere bei Flughafenfahrten.



6.6 Das Unternehmen haftet ferner nicht, wenn der Kunde die
Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche
Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat.
Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten
Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen
nicht von seiner Leistungspflicht.



6.7 Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen
Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht
werden.



6.8 Unsere Haftung, sowie die Haftung für Vertreter und
Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Lebens-,Körper- oder
Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das
Unternehmen, seine Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wird.



6.9 Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für
Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch
mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder
fahrlässigen Gründen, am Eigentum des Unternehmens oder dritten Personen
entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung
durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren
entstehen. Der Damit einhergehende Schadenersatz umfasst die Reinigungskoste
und den entgangenen Gewinn für die Zeit der Reinigung.



Datenschutz



7.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen betriebs- und
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde
stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
ausdrücklich zu (§§ 4, 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).



7.2 Personenbezogene Daten, die uns mitgeteilt worden sind,
werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns
anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu
beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre
betragen.



Anzuwendendes
Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand



8.1 Es gilt deutsches Recht.



8.2 Ist der Kunde Unternehmer, so wird als Erfüllungsort für
Lieferung und Leistung sowie Zahlung (97199) Ochsenfurt vereinbart. Gegenüber
Verbrauchern gelten die gesetzlichen Erfüllungs- und Leistungsorte.



8.3 Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, wird als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens (97199
Ochsenfurt) vereinbart. Gegenüber Verbraucher verbleibt es bei den gesetzlichen
Gerichtsständen.



Schriftlichkeitsgebot
und Salvatorische Klausel



9.1 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Garantien oder
Zusicherungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
oder bestätigt werden.



9.2 Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder
eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden.


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